Kosten und Steuern beim Immobilienkauf an der Costa del Sol – Informationen für Käufer

Von Marcin Maczynski

Immobilienberater

Der Immobilienkauf in Spanien, insbesondere auf dem prestigeträchtigen Markt von Marbella und Umgebung, ist nicht nur der im Inserat angegebene Preis. Es ist wichtig, alle mit der Transaktion verbundenen Kosten und Steuern genau zu kennen, um Überraschungen zu vermeiden und eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen.

1. Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Grunderwerbsteuer (ITP) – je nach Immobilientyp

Neubauimmobilien (vom Bauträger):

• MwSt. (IVA): 10 %

• Stempelsteuer (AJD): 1,2 %

Diese Steuern sind am Tag der Unterzeichnung der notariellen Urkunde zu zahlen.

Bestandsimmobilien (von Privatpersonen):

• ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales): 7 %

Diese Steuer kann innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde entrichtet werden.

Vor dem Kauf sollte man sich der zu zahlenden Steuerbeträge bewusst sein, da der Unterschied erheblich ist – beim Kauf einer Immobilie für 1 Million Euro kann die Wahl zwischen Erst- und Zweitmarkt Steuerunterschiede von ca. 40.000 Euro bedeuten, bei 2 Millionen sind es bereits etwa 90.000 Euro und bei 5 Millionen sogar 210.000 Euro.

Hinweis: Es sollte immer überprüft werden, ob die potenzielle Immobilie der Mehrwertsteuer oder der ITP unterliegt.

2. Notar- und Registrierungskosten

Abhängig vom Immobilienwert. Schätzungsweise:

• Insgesamt etwa 0,25 % des Kaufpreises.

• Für Immobilien über 2 Millionen Euro kann es auf 0,15 % sinken.

3. Anwaltsgebühren

Obwohl es nicht obligatorisch ist, empfehlen wir dringend die Inanspruchnahme eines lokalen Anwalts.

Standardtarif: ca. 1 % + MwSt.

Ein guter Anwalt gewährleistet eine vollständige rechtliche Analyse der Immobilie, sorgt für die Sicherheit der Transaktion und kümmert sich um die Formalitäten nach dem Kauf.

4. Bankkosten und ein Konto in Spanien

Um die Immobilie zu bezahlen, können Käufer Bankschecks oder Expressüberweisungen verwenden.

Banken können Gebühren für deren Ausführung erheben – die Beträge hängen von der Bank, dem Wert der Immobilie und dem Kundenprofil ab.

Es ist ratsam, die Bedingungen vorher bei der ausgewählten Bank zu prüfen.

5. Kauffinanzierung – Hypothekendarlehen

Wenn Sie ein Darlehen in Anspruch nehmen:

Die Hauptkosten auf Kundenseite sind in der Regel die Immobilienbewertung (ca. 500–2.000 €). Weitere mögliche Gebühren sind Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe und Auslandsüberweisungen.

Es ist ratsam, die Bedingungen vorher bei dem ausgewählten Kreditberater zu prüfen.

6. Zusätzliches technisches Gutachten (optional)

Betrifft hauptsächlich Bestandsimmobilien, es kann jedoch auch bei Neubauimmobilien ein solches Gutachten in Anspruch genommen werden, sog. „technische Abnahme der Immobilie.“

• Bewertet den technischen Zustand von Installationen, Klimaanlagen, Sanitäranlagen usw.

Kosten: von 400 bis 1.800 €, je nach Größe und Zustand der Immobilie.

7. Übersetzung von Dokumenten sowie Beauftragung eines Übersetzers (optional)

Verträge sowie die notarielle Urkunde und deren Verlesung erfolgen in spanischer Sprache. In den meisten Fällen ist es auch kein Problem, sie auf Englisch zu verlesen, und wenn die kaufende Partei das Verständnis des Inhalts bestätigt, ist kein Übersetzer erforderlich. Dokumente, die für die Eröffnung eines Bankkontos und die Kreditaufnahme benötigt werden, müssen übersetzt werden. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf mehrere hundert Euro.

Zusammenfassung: Geschätzte Kosten für den Immobilienkauf an der Costa del Sol

Kostenart

Geschätzter Wert

Steuer (MwSt. + AJD oder ITP)

11,2 % oder 7 %

Notar und Register

0,2 % – 0,5 % und 0,1 % – 0,25 %

Anwalt

ca. 1 % + MwSt.

Bankkosten

abhängig von Bank und Betrag

Technisches Gutachten (optional)

400–1.800 €

Dokumentenübersetzung

mehrere hundert Euro (abhängig von der Seitenanzahl)

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